Türöffnung

Einsatzvorbereitung

Die Standardeinsatzregel beschreibt das Vorgehen bei Einsätzen und bei Übungen zur technischen Hilfeleistung bei Türöffnungen.

Türöffnungen werden von der Feuerwehr Bennigsen durchgeführt, um die notwendige Behandlung eines hilfebedürftigen Menschen durch den Rettungsdienst zu ermöglichen oder im Rahmen der eigentlichen Feuerwehraufgaben zur Abwendung von Gefahren durch Feuer, Wasser o.ä.

Der Einsatzleiter prüft dabei, ob eine konkrete Gefahr vorliegt oder zumindest angenommen werden muss. Bei Amtshilfeersuchen durch die Polizei (o.a. Behörden) ist durch den Einsatzleiter aufgrund der vorliegenden Angaben bezüglich Gefahrensituation, zeitlicher Dringlichkeit und Eigengefährdung zu entscheiden, ob Amtshilfe geleistet wird.

Fahrzeuge, Besatzung & Ausrüstung

ELW

FunktionAufgabenAusrüstung
Einsatzleiter /
Zugführer
Definition des Standorts der EinsatzleitungFührung des Zugs bzw. ggf. Übernahme der Einsatzleitungentscheidet, ob auf der Anfahrt das Sondersignal ein-/ausgeschaltet wird 
FührungsassistentÜbernahme der Zugführung im BedarfsfallUnterstützung des Zugführers / Einsatzleiters 
Sprechfunker (2)Übernahme Kommunikation zwischen Einsatzleitung und LeitstelleBedienung der Kommunikations­einrichtungen im FahrzeugAnfertigung Gesprächs­dokumentation in analoger und/oder digitaler Form 
MaschinistSelbständiger Aufbau Verkehrs­sicherung mit eigenen Bord­mitteln zur Eigensicherung der EinsatzleitungKennzeichnung der Einsatz­leitung mit dem Infodreieck „Einsatzleitung“ und der rot blinkenden Lampe (Ablage unter den Helmhaltern)Bei Dunkelheit: Selbstständiger Aufbau der im Fahrzeug vor­handenen Beleuchtungsmittel 

LF8/6

FunktionAufgabenAusrüstung
Gruppenführerbestimmt, ob ggf. das Gaswarngerät mitgeführt werden sollist verantwortlich für Absprachen mit Rettungsdienst / Polizeiübernimmt die Prüfung alternativer Zugänge, z.B. Fenster, Terrassentür, Nachbarn (Zweitschlüssel?)erstellt die Einsatz­dokumentation; die erforderlichen Daten der beteiligten Personen (Geschädigte, Wohnungs­besitzer) sind bei Polizei zu erfragenübernimmt das Verschließen der Wohnung in Absprache mit der Polizei 
MaschinistAbsicherung durch Warnblinklicht, Fahrlicht, Blaulicht, ggf. Umfeld BeleuchtungGgf. Bedienung Aggregate und Ausleuchtung mittels des LichtmastesUnterstützung bei Entnahme und ggf. Bereitstellung von Geräten/ LeiternWeitere Aufgaben nach Weisung des GFUnterstützung bei der Entnahme der erforderlichen Gerätschaften (TS…) 
AngriffstruppÜbernahme des Gaswarngerätes vom GF und ständige Messung an der EingangstürEntnahme des Werkzeuges Türöffnung vom Fahrzeug und Bereitlegen an der Eingangstür Erkundung des näheren Umfeldes (Zweitschlüssel)Durchführung der Türöffnung nach Weisung des GFNach Türöffnung: ggf. Messung mit dem Gaswarngerät in der WohnungWeitere Aufgaben nach Weisung des GF 
WassertruppErkundung des weiteren Umfeldes und Meldung an den GFAlternative Zugänge (Fenster, Balkon-/Terrassen-/Kellertüren, Garage)GefahrenSichern der Einsatzstelle gegen weitere Gefahren (auf Befehl)Weitere Aufgaben nach Weisung des GFIst der Schlauchtrupp nicht vorhanden, übernimmt dessen Aufgaben der Wassertrupp 
Schlauchtruppoder FR-Rucksack und ggf. Decken)Anlegen von Infektionsschutzhandschuhen; Bereitstellen weiterer Geräte nach Weisung des GruppenführersGgf. Durchführen der Erstversorgung bis zur Übergabe an den RettungsdienstWeitere Aufgaben nach Weisung des GF 
MelderUnterstützung des Gruppenführers, insb. bei der ErkundungWeitere Aufgaben nach Weisung des GF nur bei Einsatzfahrzeug mit Türöffnungswerkzeug SER 

LF20 L

FunktionAufgabenAusrüstung
Gruppenführer  
Maschinist  
Angriffstrupp  
Wassertrupp  
Schlauchtrupp  
Melder  

LF16/12

FunktionAufgabenAusrüstung
Gruppenführer  
Maschinist  
Angriffstrupp  
Wassertrupp  
Schlauchtrupp  
Melder  

SW2000

Gemäß Alarm- und Ausrückeordnung ist der Einsatz des SW2000 für diese Einsatzart nicht vorgesehen. Bei Bedarf und mit Weisung des verantwortlichen Einsatzleiters kann von dieser Standardeinsatzregel jedoch abgewichen werden.

Einsatzmaßnahmen

  • Türöffnungen werden nicht alleine durchgeführt, sondern immer nur unter Zeugen aus den eigenen Reihen oder der Polizei.
  • Ist die Tür geöffnet vermeiden wir das Betreten der Wohnung und überlassen das der Polizei und dem Rettungsdienst, falls diese bereits vor Ort sind.
  • Die Wohnung darf nur von berechtigten Personen betreten werden oder wenn ein gerechtfertigter Notstand vorliegt. Zu den zutrittsberechtigten Personen gehören:
    • Polizei
    • Rettungsdienst
    • Vollzugsbeamte
    • Ortsbrandmeister sowie sein Stellvertreter
    • Angehörige und Bewohner nur nach Ausweisvorlage

Einsatzabschluss & -nachbereitung

Der Eigentümer ist für die Sicherung seines Eigentums verantwortlich.

Nach erfolgter Öffnung der Tür ist dafür zu sorgen, dass die Wohnung wieder verschlossen wird, z.B. durch Anbringen eines neuen Schließzylinders (im Türöffnungs-Werkzeugsatz enthalten). Weitere technische Maßnahmen (z.B. Nachfrage bei Tischler etc.) erfolgen ausschließlich nach Rücksprache mit dem Eigentümer oder einem Vollzugsbeamten.

Da der Schutz privater Rechte und des Eigentums der Polizei obliegt, sind die Wohnungsschlüssel von der Polizei in Verwahrung zu nehmen. Ist diese nicht vor Ort, ist sie nachzufordern.